[Home - Politik-Netzwerk.de]


Universität Passau

 

 

 

Marokko unter Mohammed VI.

- Kontinuität oder Wandel? -

 

 

 

Hausarbeit von Ellinor Zeino-Mahmalat

GK: Einführung in das Studium der politischen Systeme

Holger Schrader

WS 2001/2002

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1. Einleitung                                                                                        S. 3

2. Das Macht-und Entscheidungszentrum in Marokko                               S. 5

     2.1 Volkssouveränität                                                                       S. 5

          2.1.1 Die Baya` als Form der Unterwerfung und Untertanentreue       S. 6

          2.1.2 Das Makhzen-System: Akkumulation der Macht                       S. 6

          2.1.3 Religiöse, traditionelle und charismatische Legitimität des         S. 7

          Königs

     2.2 Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte                     S. 8

     2.3 Verantwortlichkeit der Regierung                                                  S. 8

      2.4 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung                                                                S. 9

3. Die Parteienlandschaft in Marokko                                                                           S. 10

      3.1 Das Mehrparteiensystem                                                                                  S. 10

      3.2 Opposition in Marokko und die Grenzen ihrer Ausübung                            S. 10

4. Die Menschenrechtslage in Marokko                                                                 S. 11

      4.1 Die Menschenrechtslage bis 1990: der „ jardin secret “ von Hassan II.      S. 11

      4.2 Die Menschenrechtslage ab 1990: Öffnung und Versuch der                       S. 12

       nationalen Versöhnung

      4.3 Mohammed VI: Verteidiger der Menschenrechte?                                      S. 12

5. Fazit                                                                                                                  S. 13

6. Quellen- und Literaturverzeichnis                                                                        S. 15

 

 

 

Marokko unter Mohammed VI.

- Kontinuität oder Wandel? -

 

1. Einleitung

„ Wir sind mit der konstitutionellen Monarchie, dem Parteienpluralismus, dem Aufbau eines Rechtsstaats, dem Schutz der Menschenrechte und der individuellen Freiheiten sehr verbunden.. “ [1] Mit diesen Worten wendete sich König Mohammed VI. an das marokkanische Volk, als er am 23. Juli 1999 den Platz seines verstorbenen Vaters, König Hassan II., einnahm.

Der Herrschaftsstil des im Ausland recht beliebten Hassan reichte von einem mittelalterlichen Absolutismus[2] in den 70er Jahren, bis zum „ aufgeklärten Despotismus “[3] ab den 90er Jahren. Eine Liberalisierung auf politischer, wirtschaftli­cher und gesellschaftliche Seite blieb weitgehend aus.

Das marokkanische Volk legte folglich große Erwartungen in den neuen König, der Reformwillen und Sympathie für die Armen und sozial Benachteiligten zeigte.

Reformbedürftig war das Land an allen Ecken, sei es die aufgeblähte und von Klien­telismus und Vetternwirtschaft durchdrungene Bürokratie, das veraltete Bildungssys­tem (noch immer sind über die Hälfte der Bevölkerung Analphabeten[4]), oder die mangelnde Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Es gab Gerüchte, dass das große Vorbild von Mohammed VI. der spanische König Juán Carlos sei.[5] Mohammed  VI. könnte demnach, ganz im Sinne der spanischen Transición, der Übergang von der Franco-Diktatur in Spanien zur freiheitlichen De­mokratie, Marokko in eine wahre demokratische und konstitutionelle Monarchie überführen.

Zweieinhalb Jahre nach der Thronbesteigung Mohammed VI., ist weitgehend Ernüchterung eingetreten. Trotz einiger Entspannungen, vor allem im Bereich der Menschenrechte, gab es bisher keine grundlegende Reformen. Die in den Medien verbreitete Euphorie wurde längst aufgegeben.

Jedoch  sollte man genauer schauen, was sich bisher verändert hat. Zu fragen ist, in wieweit sich heute die marokkanische Monarchie von einer demokratischen, liberalen und konstitutionellen Monarchie unterscheidet. 

 

Die Literatur sieht heute ausnahmslos die angekündigten Reformen für gescheitert. Leichte Unterschiede gibt es nur beim Erforschen der Ursachen.

Maghraoui[6] macht die Gesamtheit der politischen Kräfte (König, Parteien, Islamisten und die alte Garde aus Beratern, hohen Funktionären und Unternehmern) für die Misslage und Reformunfähigkeit verantwortlich.

Dalle[7] hingegen sieht vor allem die alte Garde von Hassan II. als Reformverhinderer. Mohammed VI. würde gerne reformieren, ist aber machtlos.

Ghiles[8] erklärt zum einen die derzeitige Mitte-Links-Regierung unter Ministerpräsident Youssoufi für korrupt und inkompetent und sieht andererseits den höfischen Machtapparat als Modernisierungshemmnis.

Auch Buchta[9] hält den Königspalast mit seiner alten Machtelite für ein Haupthinder­nis der Demokratisierung. Der Regierung würden reale Machtkompetenzen für Re­formvorhaben vorenthalten werden

Interessant ist auch Charillons[10] Ansatz von der Zeit vor Mohammed VI. Seine Analyse der arabischen Monarchien stützt sich auf die These des „ Dilemmas der Monarchie “ von Samuel Huntington. Diese besagt, dass allein der traditionelle arabische Monarch die Macht und Durchsetzungskraft für Reformen innehat. Da er sich aber als Hüter eines rigiden, traditionellen Systems versteht, führt dies zu einer Blockade von Reformen und letztendlich zu einer Gefährdung des Regimes.

 

Für die Untersuchung inwieweit die marokkanische Monarchie nach dem Thron­wechsel von einer konstitutionellen Monarchie nach westlichem Muster entfernt ist, wird im folgenden die vom Bundesverfassungsgericht definierte freiheitliche de­mokratische Grundordnung (FdGO) als Vergleich herangezogen. Zwar ist die FdGO nicht der einzige Maßstab, sie eignet sich aber als Richtschnur für ein demokratisches, liberales und rechtstaatliches System.

Die FdGO besteht aus acht Punkten: Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwal­tung, Mehrparteiensystem, Chancengleichheit der Parteien sowie Möglichkeit zur Oppositionsausübung.

 

2. Das Macht-und Entscheidungszentrum in Marokko

2.1 Volkssouveränität

In der Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volke aus.[11] Das Volk ist Ursprung al­ler staatlichen Macht. Die Volkssouveränität wird somit durch das Demokratieprinzip gewährleistet. Denn nur wenn das Volk als „ Verfassungs- und Kreationsorgan “ durch Wahlen die Staatsgewalt selbst ausübt, fällt die Äußerung des Volkswillens mit der Bildung des Staatswillens zusammen.[12]

Die marokkanische Verfassung scheint nach diesen Prinzipien aufgebaut zu sein. Ar­tikel 1 der marokkanischen Verfassung von 1972 (mit Änderungen 1992 und 1996) erklärt das Land zu einer konstitutionellen, demokratischen und sozialen Monarchie. Nach Artikel 2 wird die Souveränität von der Nation direkt per Referendum und in­direkt durch die Verfassungsorgane ausgeübt.

Die marokkanischen Abgeordneten des Zweikammerparlaments werden durch allge­meine Wahlen gewählt. Das Parlament verabschiedet Gesetze und kontrolliert die Regierung. Durch Parteienpluralismus ist ein Regierungswechsel möglich.

Alles weist auf eine konstitutionelle Monarchie hin. Und doch handelt es sich bei Marokko, wenn überhaupt, um eine „ atypische “[13] konstitutionelle Monarchie.

Was aus der Verfassung nicht klar hervor geht ist, dass der König, als höchster Re­präsentant des Staates, über der Verfassung steht. Er ist der wahre Souverän und die verfassungsgebende Gewalt. Das Volk hat nur soviel Entscheidungsspielraum wie ihm vom König zugestanden wird.

Die Kompetenzen des Königs reichen über notarielle und repräsentative Funktionen hinaus. Er regiert mit, indem er per Dahir (königlicher Erlass)[14] die Richtlinien der Politik festlegt und mit der Regierung in enger Verbindung steht. So hat er zum Beispiel den Vorsitz im Ministerrat (Art. 25 der Verfassung). Außerdem ernennt er nach seinem Belieben die wichtigsten Minister (les ministres de souvéraineté) wie In­nen-, Außen-, Verteidigungs-, Justizminister, sowie der Minister für islamische An­gelegenheiten,  obwohl dieses Vorrecht in der Verfassung nicht vorgesehen ist.[15]

Fraglich ist woher der König, da nicht demokratisch legitimiert, seine Legitimation und Machtstellung bezieht. Nach Cubertafond stützt sich das politische System von Marokko auf drei Säulen: die Baya`, das Makhzen-System und einer religiösen, tra­ditionellen und charismatischen Legitimität.[16]

 

2.1.1 Die Baya` als Form der Unterwerfung und Untertanentreue

Die Baya`, zu deutsch „ Huldigung “, ist ein Ritual der Unterwerfung und der Unter­tanentreue  in Form eines Treueeids der Würdenträger.

Cubertafond sieht hierbei auch Züge eines Vertrages nach Hobbes: Das Volk bietet absolute Autorität gegen Sicherheitsgarantien des Monarchen.[17]

Die Zeremonie der Baya` wird jährlich zum Thronfest begangen. Mohammed VI. soll angeblich bei seiner Inthronisierung auf den obligatorischen Handkuss der staatlichen Würdenträger verzichtet haben.[18] Das könnte auf eine modernere Auffassung seiner Autorität hinweisen.

 

2.1.2 Das Makhzen-System: Akkumulation der Macht

Unter dem Wort Makhzen[19] versteht man den königlichen Machtapparat und die poli­tische Elite des Landes, die Politik und Verwaltung bestimmen.

Der König als Oberhaupt des Makhzen-Systems nutzt dieses zur Stärkung seiner Au­torität.[20]

Die Idee des Makhzen äußert sich zum einen in Form der Kontrolle. Hier spielen  Po­lizei und Sicherheitsdienste und ein übermächtiges Innenministerium eine bedeutende Rolle. Dem Innenminister als Vertrauensmann des Königs unterliegt die innere Si­cherheit und politische Kontrolle.[21] Zur Regierungszeit Hassan II. (1961 - 1999) war der seit 1979 amtierende Innenminister Driss Basri die zentrale Figur. Als „ heimlicher Regierungschef “ und „ erster Polizist “[22] stand der Name Basri vor allem für „ Repression durch den Staatsapparat “[23]. Ihm unterstanden sämtliche Geheim-und Sicherheitsdienste, die Verwaltung auf allen Ebenen sowie die staatlichen Medien.[24]

Mohammed VI., der zu Basri nie gute Beziehungen hatte, entließ Basri nach seiner Thronbesteigung und ernannte einen seiner engsten Vertrauten, Ahmed Midaoui, zum neuen Innenminister. Mit diesem Akt verdeutlichte Mohammed VI., dass er eine neue Ära einleiten würde, die vom autoritären System der alten Garde Abstand nimmt. Allerdings zeigte er auch, dass er auf die Privilegien seines Vaters nicht verzichten möchte und sich in Regierungsangelegenheiten und Personalentscheidungen ein­mischen würde.

Weiter äußert sich das Prinzip des Makhzen auch in der aktiven, politischen Mit­gestaltung durch den königlichen Machtapparat. Der König ist, vergleichbar mit dem Gedanken des mittelalterlichen Lehenswesen, Verteiler der materiellen Güter und Ressourcen.[25] Er entwirft politische Lösungen und stellt  Beamten ein, die nach sei­nen Richtlinien arbeiten.[26]

 

2.1.3 Religiöse, traditionelle und charismatische Legitimität des Königs

Nach Art. 19 der Verfassung ist der König Führer der Gläubigen (amir al-mu`minin). Er ist unverletzlich und heilig (Art. 23). Durch diesen sakralen Umhang ergibt sich die religiöse Legitimität. Dem König zu gehorchen bedeutet gleichzeitig Gott zu ge­horchen.[27] Der König, und nicht das Volk, ist Ursprung der Macht. An das Volk kön­nen Machtkompetenzen nur  mit dem Willen des Königs delegiert werden.[28]

Durch die Bewahrung traditioneller Rituale und Zeremonien wird eine traditionelle Legitimität geschaffen.[29] Auch Mohammed VI. fährt mit dieser Tradition, wie zum Beispiel dem Treueeid, fort.[30]

Seine charismatische Legitimität erfährt Mohammed VI. durch seine Abstammung vom Propheten Mohammed über dessen Tochter Fatima und seinem Schwiegersohn Ali. Mohammed VI. gehört somit zur Familie der Scherifen (Familie des Propheten).

 

Durch das Aufrechterhalten des autoritären Makhzen-Systems, dem Prinzip der Baya` und der religiösen, traditionellen und charismatischen Legitimität des Königs ist auch unter Mohammed VI. Marokko keine wahre konstitutionelle Monarchie. Der König steht über der Verfassung. Die Staatsmacht geht allein vom König aus, nicht vom Volk. Eine echte Volkssouveränität ist nicht gegeben.

 

2.2 Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte

Fraglich ist, ob bei dem oben geschilderten königlichen Machtapparat eine Gewalten­teilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative überhaupt möglich ist.

Auch hier gilt das Prinzip der Unantastbarkeit des Königs: Eine Gewaltenteilung ist nur „ außerhalb “ oder „ unter “ der Machtsphäre des Königs denkbar.[31]

Durch Verflechtung und Bündelung der Macht durch das Makhzen-Systems ver­schwimmen darüber hinaus die von der Verfassung vorgesehenen Grenzen zwischen den Gewalten. Die Exekutive greift in die Justiz ein[32], Richter sind teils käuflich[33] und das Parlament wird zum „ chambre d`enregistrement “[34], zum Spielball und Anhängsel der Exekutive degradiert.

Haridi[35] hat das Dilemma auf den Punkt gebracht:

Dem traditionellen System des Makhzen [..] sind nominell eine Verfassung, ein Par­lament, eine unabhängige Justiz etc. überlagert. Diese Institutionen haben als einzi­gen Makel, dass sie als solche nicht funktionieren.

 

2.3 Verantwortlichkeit der Regierung

In der parlamentarischen Monarchie Marokko ist die Regierung offiziell dem Parla­ment sowie dem König verantwortlich (Art. 60 der Verfassung). Das Repräsentanten­haus kann die Regierung mit einem Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen (Art. 76 der Verfassung).  Der Premierminister hingegen kann die Vertrauensfrage stellen (Art. 75).

Doch auch hier liegt die politische Realität außerhalb der Verfassung. Der Palast re­giert mit. Das traditionelle Makhzen-System wird auch unter Mohammed VI. fortge­setzt. Die königlichen Berater versuchen auf die Regierung Einfluss zu nehmen und hindern sie somit ihre Reformen durchzusetzen.[36] Vor allem in Personalentscheidungen nimmt der König Einfluss. Er bestimmt die Organisation des Kabinetts und er­nennt die wichtigsten Minister und Verwaltungsbeamten nach seinem Belieben.[37]

Die Regierung muss demnach ihre Machtkompetenzen mit dem König als wahrem Herrscher teilen. Die politische Mitgestaltung durch den König und die Untertanen­treue, die ihm entgegengebracht wird, impliziert, dass der König selbst politisch verantwortlich ist.[38] Dass dies für den König zunächst keine Konsequenzen hat versteht sich von selbst, steht er doch über der Verfassung. Hier kann jedoch für den König ein Dilemma entstehen: Zum einen ist er mit realen Machtkompetenzen ausgestattet, die ihm die Möglichkeit zu Reformen bietet. Andererseits versteht er sich als Hüter der Traditionen. Dieser Gegensatz kann in Reformstau und schließlich in der Destabilisierung der Monarchie enden.[39]

Hassan II. hatte selbst einmal festgestellt: „ Wenn eine Monarchie fällt, heißt das, dass ihre Zeit gekommen ist, und dass sie es so verdient hat. “[40]

 

2.4 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beruht auf zwei Grundsätzen[41]: zum einen auf dem Grundsatz des Vorranges des Gesetzes, was Bindung der Verwaltung an das gel­tende Recht bedeutet. Außerdem gilt der Vorbehalt des Gesetzes. Das heißt die Verwaltung darf nur mit einer gesetzlichen Grundlage handeln.

Mohammed VI. hatte sich bei seinem Amtsantritt viel vorgenommen: Er wollte das Land modernisieren, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken und ein neues Verwaltungs-und Regierungskonzept („ Verwalten im Dienste des Bürgers “) einfüh­ren.[42]

Dass die marokkanische Verwaltung nicht im Dienste des Bürgers agiert, sondern ein aufgeblähter, korrupter und von der politischen Elite kontrollierter Machtapparat ist, ist kein Geheimnis. Nach der herrschenden Meinung in Literatur und Presse ist dieser Missstand auch unter Mohammed VI. nicht beseitigt worden. Nach Maghraoui[43] fin­det eine Kontinuität des Makhzen-Systems statt, weil auch der neue König nicht auf die „ konstitutionellen Vorrechte “ seines Vaters verzichten will.

Dalle[44] hingegen sieht die „ erheblichen Altlasten “ mit denen der neue König kon­frontiert wird, wobei der aufgeblähte Verwaltungsapparat und die Mafia der Dro­genhändler nur „ die Spitze des Eisberges “ sind.

 

3. Die Parteienlandschaft in Marokko

3.1 Das Mehrparteiensystem

In Artikel 3 der Verfassung wird das Mehrparteiensystem festgeschrieben, indem eine  Einheitspartei ausgeschlossen wird. Der Grund für eine so eindeutige Verankerung des Mehrparteiensystems liegt darin, dass eine marxistisch-leninistische, aber auch eine islamistische Einheitspartei, ausgeschlossen werden soll.[45] Während die kommu­nistische Linke in den Jahren nach der Unabhängigkeit von 1956 die Opposition zur Monarchie war, so stellen heute die Islamisten die Fundamentalopposition dar.

Die Parteienlandschaft in Marokko ist weit gestreut. Im Parlament sind heute 15 Par­teien vertreten, die sich in drei lose Bündnisse des rechten Lagers (Wifaq)[46], des Zen­trums und der Linken (Kutla[47]) gliedern.[48]

 

3.2 Opposition in Marokko und die Grenzen ihrer Ausübung

Im März 1998, nach Jahrzehnten der „ ewigen Opposition “, kam mit Abderrahmane Youssoufi erstmals ein Oppositionspolitiker an die Spitze der Regierung. Der Re­gierungsantritt Youssoufis, ein ehemaliger Exilant und Parteiführer der sozialistischen USFP, bedeutete einen wichtigen politischen Einschnitt in der jüngsten marokkanischen Geschichte.[49] 

Diese Alternance politique kam nach Ansicht von Maghraoui[50] jedoch nicht durch freie, transparente Wahlen zustande, sondern war eine Personalentscheidung[51] von König Hassan II.. Dieser Machtwechsel fand im Sinne von Hassans limitierter politi­schen Öffnung statt, die Anfang der 90er Jahre begann, und auf eine nationale Versöhnung abzielte. Auch hoffte Hassan, dass die neue Mitte-Links-Regierung den Reformstau abbauen würde, um seinem Sohn „ das Erbe zu erleichtern “.[52]

Heute sind zumindest alle politischen Strömungen in das politische Spiel miteingebunden.[53] Nur die radikalen Islamisten und die Parteien, die sich gegen die Grundwerte der Monarchie und der territorialen Integrität (Westsahara-Frage) stel­len, werden weiterhin an ihrer Oppositionsausübung gehindert.

Mohammed VI. setzte den Prozess der nationalen Versöhnung fort. So genehmigte er die Rückkehr von Ibrahim Serfati, Führer der marxistisch-leninistischen Oppositionsgruppe, aus dem französischen Exil.[54]

Die Rolle der Opposition ist insgesamt jedoch noch immer begrenzt. Zwar ist heute eine Anrufung des marokkanischen Verfassungsgerichts in Fragen der Ver­fassungsmäßigkeit durch ein Viertel der Mitglieder einer der beiden Kammern (und damit durch die parlamentarische Opposition) möglich (Art. 81 der Verfassung), aber im täglichen Kräfteringen bleibt die Opposition geschwächt[55].

 

4. Die Menschenrechtslage in Marokko

4.1 Die Menschenrechtslage bis 1990: der „ jardin secret “ von Hassan II.

Die 60er und 70er Jahre waren dunkle Zeiten für die Menschenrechtsbewegung in Marokko. Während dieser „ bleiernen Jahre “ Hassans II. standen Folter, Verschlep­pung und Ermordung politischer Gegner, vor allem der extremen Linken, an der Tagesordung.[56]

Die größten Wellen in der internationalen Presse schlugen die Affairen Mehdi Ben Barka und Omar Benjelloun.

Nach Angaben eines marokkanischen Geheimdienstagenten wurde der Sozialis­tenführer Ben Barka 1965 auf Anordnung Hassan II. in Paris entführt und ermordet.[57] Der Oppositionelle Benjelloun wurde 1975 liquidiert.

Auch nach den Jahren der schärfsten Konfrontation mit der Opposition, die die Mo­narchie und den König als sakrale und unantastbare Person in Frage stellten, war Hassan II. zu Zugeständnissen beim Thema Menschenrechte nicht bereit.  Als er 1989 vom französischen Fernsehen zum berüchtigten und gefürchteten Straflager Tazma­mart befragt wurde, war seine Bemerkung: „ tout homme a son jardin secret “ („ jeder Mensch hat seinen geheimen Garten “).[58]

 

4.2 Die Menschenrechtslage ab 1990: Öffnung und Versuch der nationalen Versöh­nung

1990 veröffentlichte der französische Journalist Gilles Perrault das Buch Notre ami le roi[59]. Dieses Buch, ein Bestseller in Frankreich und in Marokko verboten, stellte ein schweres Image-Problem für Marokko dar.[60] Perrault schilderte das Foltern und „ Verschwinden “ marokkanischer Oppositioneller.

Fortan schien Hassan bemüht, sein Image zu verbessern. „ Grobe Menschenrechtsverletzungen “ wurden eingestellt. Der Marxist Serfati wurde aus der Haft entlassen, ebenso die Familie des Putschisten Oufkir. Überlebende des Straflagers Tazmamart wurden freigelassen und 300 „ verschwundene “ Sahraouis tauchten wieder auf.[61] Konsequenzen für die damaligen Folterer gab es jedoch nicht.

Seit 1992 sind die Menschenrechte in der Präambel der Verfassung festgeschrieben.[62]

 

4.3 Mohammed VI: Verteidiger der Menschenrechte?

Die Menschenrechtslage hat sich unter Mohammed VI. weiter spürbar entspannt. Die Medien können sich seit dem Thronwechsel offener äußern.[63]

Gleich nach der Thronbesteigung richtete der neue König eine Schiedskommission zur Untersuchung der Fälle willkürlicher Verhaftungen und Verschleppungen politi­scher Gegner seines Vaters ein.[64] Es wurden bereits großzügige Entschädigungen an Opfer und Angehörige gezahlt. 

Der Marxistenführer Serfati durfte aus dem französischen Exil zurückkehren, nachdem er zuvor 17 Jahre inhaftiert war. Er hatte damals Marokkos territoriale Ansprüche auf die Westsahara in Frage gestellt.[65]

Ebenso wurde der bereits zehn Jahre andauernde und ohne Gerichtsbeschluss erteilte Hausarrest des Islamisten Sheik Yassine aufgehoben.[66]

Das Memorandum von Yassine, in dem er vorschlägt mit dem königlichen Vermögen die marokkanischen Staatsschulden zu tilgen, wurde an seiner Verbreitung nicht gehindert.[67] Auch viele andere Autoren können nun Bücher über ihre Erfahrungen als politisch Verfolgte veröffentlichen.[68]

Alles schien auf eine nationale Versöhnung und eine politische Liberalisierung hinauszulaufen, gäbe es nicht immer wieder derbe Rückschläge.

Die Zensur der Medien und das Vertriebsverbot „ zu kritischer “ Zeitungen wird im­mer noch praktiziert.[69]

Ebenso wird ein Zeuge des früheren Mordes an Ben Barka mit Schikanen daran gehindert, vor einem Gericht in Frankreich auszusagen.[70]

Mohammed VI. hat noch nicht den Mut zu radikalen Reformen und zu einem Bruch mit dem alten autoritären System gefunden. Es gibt noch eine Menge aufzuarbeiten.

 

5. Fazit

Marokko hat bezüglich Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit schlecht abgeschnitten. Es hat sich sehr bald gezeigt, dass Mohammed VI. auf die Privilegien seines Vaters nicht verzichten würde. Der neue König wollte ebenso mitregieren, je­doch vielleicht nicht über Untertanen, sondern über Bürger.[71]

Ein verändertes Bewusstsein zeigt sich zumindest in der liberaleren Handhabung bei Presse-und Meinungsfreiheit und in der generellen Entspannung der Menschenrechtslage. Auch eine verbesserte Ausübung der politischen Opposition trägt dem Mehrparteiensystem Rechnung.

Von einer wahren konstitutionellen Monarchie auf der Grundlage von Volkssou­veränität ist Marokko jedoch noch entfernt. Der König steht als unantastbares und sa­krales Oberhaupt weiterhin über der Verfassung. Zudem hat er weitreichende, in der Verfassung festgeschriebene Kompetenzen.

Die jetzige Mitte-Links-Regierung hat den Platz der früheren konservativen Tech­nokraten eingenommen. Das Problem der Korruption in Politik und Verwaltung besteht auch unter der neuen Regierung fort und verhindert eine effektive Gewalten­teilung sowie eine „ Verwaltung im Dienste des Bürgers “ . Die politische Realität wird somit nicht von den Institutionen und der Verfassung bestimmt.

Die alten Autokraten der politischen Elite werden sich nicht die Macht aus den Hän­den nehmen lassen. Mohammed VI. wird sich also mit ihnen arrangieren müssen und mitspielen, wenn er das nicht sowieso vorgehabt hatte.

Die alte Garde aus Beratern, hohen Funktionären, einflussreichen Familien und Un­ternehmern hat es ihm jedenfalls nicht leicht gemacht sich zu beweisen. Um bestehen zu können musste Mohammed VI. sich den Gepflogenheiten und Methoden des Pa­lastes und des Machtapparates des Makhzen anpassen.[72] Mittlerweile scheint es, dass der neue König die alten, autoritären Methoden immer mehr verinnerlicht.[73] Er hat damit die Hoffnungen zahlreicher Bürger enttäuscht, die anfangs große Hoffnungen in ihn gesetzt hatten. Das kann sich in Zukunft als Konfliktpotential darstellen, auch wenn die Stabilität der Monarchie momentan außer Frage steht.

Fest steht mittlerweile, dass man eine weitere Demokratisierung von oben nicht erwarten kann, sondern höchstens durch Druck von unten. Das Volk hat nun durch die freiere Presse die Möglichkeit, mehr zu fordern. Bei der jetzigen desolaten Wirtschaftslage wird es das wohl auch tun.

Die Frage „ Marokko unter Mohammed VI. - Kontinuität oder Wandel? “ lässt sich noch nicht eindeutig beantworten. Auch wenn die Kontinuität bisher überwiegt, steht ein Wandel vielleicht kurz bevor.

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

 

a)

 

Archiv der Gegenwart vom 4. Februar 1998:

Marokko. Neuer Ministerpräsident, S. 42614 - 42615

Siegler u. Co. Verlag für Zeitarchive GmbH, Sankt Augustin 1998

 

Archiv der Gegenwart vom 23. Juli 1999:

Marokko. Tod von König Hassan II. und Thronbesteigung Mohammeds VI., S. 43673 - 43674

Siegler u. Co. Verlag für Zeitarchive GmbH, Königswinter 1999

 

Archiv der Gegenwart vom 9. November 1999:

Marokko. Entmachtung von Driss Basri, S. 43915 - 43916

Siegler u. Co. Verlag für Zeitarchive GmbH, Königswinter 1999

 

Länderinformationen des Auswärtigen Amtes (März 2001): Marokko, Innenpolitik

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=106&type_id=10

 

 

b)

 

Buchta, Wilfried                  Marokko: König Mohammed VI. drei Monate im Amt

                                        in: KAS 10/99 (politischer Kurzbericht),

                                        http://www.kas.de/publikationen/1999/laenderberichte/ma                                                  rokko1099.html

 

Charillon, Frédéric               La monarchie dans le monde arabe: La légitimité par le                                              charisme, au service d`un nouveau pacte politique?

                                        in: Revue Internationale de Politique Comparée                                             1996, S. 337 - 363

 

Clausen, Ursel               Marokko

                                        in: Nahost Jahrbuch 1999

                                        Deutsches Orient-Institut

                                        Leske u. Buderich, Opladen 2000

                                        S. 120 - 125

                                       

Clausen, Ursel               Marokko

                                        in: Nahost Jahrbuch 2000

                                        Deutsches Orient-Institut

                                        Leske u. Buderich, Opladen 2001

                                        S. 121 - 127

 

Cubertafond, Bernard     La vie politique au Maroc

                                        L` Harmattan, Paris 2001

 

Dalle, Ignace                      Junger König im alten Trott

                                        in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001

                                        http://www.taz.de/pt/2001/06/15.nf/mondeText.artikel,a00                                             32.idx,9

 

Dalle, Ignace                      Le règne de Hassan II 1961-1999 - Une espérance brisée

                                        Maisonneuve et Larose, Paris 2001

 

Degenhart, Christoph      Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht

                                        16. Auflage

                                        C. F. Müller, Heidelberg 2000

 

Ghiles, Francis                    Marokko - Die Modernisierung kommt nicht voran

                                        in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001

                                        http://www.taz.de/pt/2001/06/15.nf/mondeText.artikel,a00                                             28.idx,8

 

Haridi, Alexander           Die marokkanische Menschenrechtsbewegung: Opposition                                                  mit juristischen Mitteln oder Reform der politischen                                                     Kultur?

                                        in: Orient 1998, S. 121 - 136

 

Hughes, Steven                  Morocco under King Hassan

                                        Ithaca Press, Reading 2001

 

Lamchichi, Abderrahim        Le Maghreb face à l`islamisme

                                        L`Harmattan, Paris 1998

 

Maghraoui, Abdeslam            Die politische Krise Marokkos

                                                  in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001,                                                  S.1176 -1180

 

Model, Otto/                      Staatsbürgertaschenbuch

Creifelds, Carl/                    29. Auflage

Lichtenberger, Gustav/        C.H. Beck, München 1997

Zierl, Gerhard

 

Perrault, Gilles                      Unser Freund der König von Marokko - Abgründe                                                        einer modernen Despotie

                                                  Kiepenheuer, Leipzig 1992

                                                 

Schmidt-Bleibtreu, Bruno/    Kommentar zum Grundgesetz

Klein, Franz                       7. Auflage

                                                  Luchterhand, Frankfurt 1990

 

Tozy, Mohammed              Monarchie et islam politique au Maroc

                                                  Presses de Sciences Po, Paris 1999   

 

Tuquoi, Jean-Pierre             Au Maroc, l`impossible partage du pouvoir

                                        in: Le Monde vom 13.2.2002

                                                  http://www.lemonde.fr/recherche_resultats/1,9687,,00.html

 

Wandler, Reiner                  Der König und die böse Welt

                                        in: taz vom 16.11.2001

                                        http://www.taz.de/pt/2001/11/16/a0115.nf/text

 

Wandler, Reiner                  Hinter den Mauern des Schweigens

                                        in: taz vom 25.7.2001

                                        http://www.taz.de/pt/2001/07/25/a0069.nf/text

 

Wandler, Reiner                  Maulkorb Marokko

                                        in: taz vom 10.12.2001

                                        http://www.taz.de/pt/2001/12/10/a0153.nf/text.name                                                     ,askFAnkMK.n,45

 

Wippel, Steffen                   Mohammed VI.

                                        in: Orient 1999, S.533 - 543



[1]Thronrede von Mohammed VI. (siehe Wippel in: Orient 1999 S.533 (537))

[2]Siehe Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001 S. 1176 (1177)

[3]Siehe Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001, S. 1176

[4]Siehe Lamchichi (1998)  S. 52: 1996 waren es noch 56,3%

[5]Hughes (2001) S. 359, Wippel in: Orient 1999, S. 533 (537)

[6]Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001 S. 1176 (1177)

[7]Dalle in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001

[8]Ghiles in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001

[9]Buchta in: KAS Okt. 1999

[10]Charillon in: Revue Internationale de Politique Comparée, 1996, S.337

[11]Model/Creifelds/Lichtenberger/Zierl (1997) 4 II 3.

[12]Schmidt-Bleibtreu/Klein (1990) Art. 20 Rn. 8

[13]Cubertafond (2001) S.1

[14]Nach Art. 29 der Verfassung bedürfen nicht alle königlichen Erlasse einer Gegenzeichnung durch den Premierminister.

[15]Tuquoi in: Le Monde vom 13.2.2002

[16]Cubertafond (2001) S. 6

[17]Cubertafond (2001) S. 24

[18]Wippel in: Orient 1999 S.533 (538)

[19]Makhzen bedeutet wörtlich « Warenlager ». Damit meinte man ursprünglich die Palastviertel, in denen Waren lagerten, die Repräsentanten des Sultans als Geschenk oder durch Enteignung erhalten hatten. [Siehe Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001,  S. 1176 (1179)]

[20]Tozy (1999) S.43

[21]Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001, S. 1176 (1178)

[22]Siehe Nahost Jahrbuch 1999 S. 120 (121)

[23]Siehe Archiv der Gegenwart vom 23. Juli 1999 S. 43673

[24]Archiv der Gegenwart 9. November 1999 S. 43915

[25]Cubertafond (2001) S. 43

[26]Cubertafond (2001) S. 43

[27]Cubertafond (2001) S. 85

[28]Cubertafond (2001) S. 88

[29]Cubertafond (2001) S. 76

[30]Vergl. Dalle in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001

[31]Cubertafond (2001) S. 117

[32]Siehe Haridi in: Orient 1998, S. 121 (124)

[33]Siehe Haridi in: Orient 1998, S. 121 (136)

[34]Dalle (2001) S. 216; Lamchichi (1998) S. 45

[35]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (125)

[36]Buchta in: KAS Okt. 2000; Tuquoi in: Le Monde vom 13.2.2002

[37]Siehe Nahost Jahrbuch 2000 S. 121: Mohammed VI. reduzierte durch Zusammenlegung von Ressorts die Zahl der Kabinettsmitglieder von 43 auf 33, behielt indes die meisten Minister bei [...]; siehe auch Nahost Jahrbuch 1999 S. 121: Am 31.12.(1999) nahm der König weitere personelle Änderungen im Innenministerium vor, fast die Hälfte der Walis und Gouverneure wurde ausgewechselt.

[38]Siehe Cubertafond (2001) S. 27

[39]Charillon in: Revue Internationale de Politique Comparée 1996, S.337 (344 ff.); vergl. auch Lamchichi (1998) S. 45: auch er sieht einen unvereinbaren Gegensatz zwischen Makhzen und dem modernen Staat

[40]Siehe Cubertafond (2001) S. 27

[41]Vergl. Degenhart Staatsrecht (2000) I, Rn. 310 ff.

[42]Nahost Jahrbuch 2000, S. 121

[43]Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001, S. 1176 (1178)

[44]Dalle in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001

[45]Cubertafond (2001) S. 133

[46]wifaq (zu deutsch: Übereinstimmung)

[47]Al-kutla al-dimuqratiya (zu deutsch: demokratischer Block)

[48]Siehe Länderinformationen des Auswärtigen Amtes (März 2001): Marokko, Innenpolitik

[49]Archiv der Gegenwart vom 4.2.1998, S. 42614

[50]Siehe Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001, S. 1176 (1179)

[51]Siehe Archiv der Gegenwart vom 4.2.1998, S. 42614; Obwohl die Kutla-Parteien bei der Direktwahl zur Repräsentantenkammer nur 102 Sitze von 325 (die ehemaligen konservativen Regierungparteien 100 Sitze) errungen hatten, ernannte Hassan II. Youssoufi zum neuen Premierminister. [siehe Nahost Jahrbuch 1998, S. 120]

[52]Siehe Nahost Jahrbuch 1999, S. 120

[53]Wippel in: Orient 1999, S. 542

[54]Buchta in: KAS 10/99

[55]Vergl. Cubertafond (2001) S. 141; Dalle (2001) S. 215; Buchta in: KAS 10/99: [...] die früheren konservativ-technokratisch orientierten Regierungparteien [...] sind als parlamentarische Opposition in die Bedeutungslosigkeit zurückgefallen.

[56]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (122)

[57]Wandler in: taz vom 25.7.2001; taz vom 14.12.2001

[58]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (126)

[59]In Deutschland erschienen unter dem Titel „ Unser Freund der König von Marokko 

[60]Siehe Hughes (2001) S. 324; Haridi in: Orient 1998, S. 121 (126)

[61]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (127)

[62]Dalle (2001) S. 208

[63]Archiv der Gegenwart vom 9.11.1999, S. 43915

[64]Wippel in: Orient 1999, S. 533 (538)

[65]Nahost Jahrbuch 1999, S. 121

[66]Nahost Jahrbuch 2000, S. 122

[67]Nahost Jahrbuch 2000, S. 122; Hassan II. galt mit seinem Vermögen als einer der reichsten Menschen der Welt (siehe Wippel in: Orient 1999, S. 533 (539))

[68]Wandler in: taz vom 25.7.2001; Dalle in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001

[69]Vergl. Wandler in: taz vom 10.12.2001; Nahost Jahrbuch 2000, S. 123

[70]Siehe Wandler in: taz vom 25.7.2001; taz vom 15.8.2001

[71]Siehe Nahost Jahrbuch 1999, S. 121

[72]Siehe auch Ghiles in: Le Monde diplomatique vom 15.6. 2001

[73]Vergl. Wandler in: taz vom 16.11.2001